Plattform "Justitia.Swiss"

Die Grundversion der Plattform, als Minimal viable Product oder MVP bezeichnet, wurde mit dem Partner Zühlke Engineering AG in verschiedenen Iterationsschritten agil entwickelt, getestet und verbessert. Zeitgleich baute die ELCA Informatik AG die notwendige Infrastruktur für die Entwicklung und den Betrieb auf. 

Diese Grundversion bildet alle geforderten Transaktionsarten, insbesondere Eingabe sowie Aktentransfer (Zustellung und Akteneinsicht) ab, verzichtet aber weitgehend auf sogenannte Komfortfeatures, also Funktionen, die vor allem die Arbeit mit dem System vereinfachen oder optimieren. 

Besonderes Augenmerk wurde auf die Sicherheit der Plattform gelegt. So wurde eine sehr moderne Sicherheitsarchitektur entwickelt und gebaut. Sämtliche Dokumente werden beim Hochladen auf die Plattform auf Viren gescannt und dann einzeln verschlüsselt. Sie werden verschlüsselt weitergegeben, bis die empfangende Stelle das Dokument wieder entschlüsselt. Damit ist sichergestellt, dass auch Personen, welche den Plattformbetrieb sicherstellen, nie Dokumente in Klarschrift zu sehen bekommen. 

Für alle Transfers werden Quittungen generiert, damit jederzeit beweisbar sichergestellt ist, dass Dokumente hochgeladen und transferiert wurden und dabei der Inhalt nicht verändert wurde. 

Betrieben wird die Plattform auf dedizierter Infrastruktur, die in drei verschiedenen ELCA-Rechenzentren in der Schweiz steht und auf die nur von der Schweiz zugegriffen werden kann. Ausserdem wird das System rund um die Uhr überwacht und betreut, damit im Bedarfsfall sofort reagiert werden kann. 

Das Helpdesk für die Plattform wird ebenfalls durch die Firma ELCA in der Schweiz betrieben werden. 

Der Zugriff auf die Plattform steht im Regelbetrieb grundsätzlich allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz zur Verfügung. Grundvoraussetzung ist dabei allerdings das Vorhandensein einer digitalen Identität, ausgestellt durch einen Identity-Provider in der Schweiz. 

In einer Umfrage wurden im Herbst 2023 sämtliche Justizbehörden angeschrieben und gefragt, ob sie an der Teilnahme am Pilotbetrieb, welcher im April 2024 starten wird, interessiert sind. Folgende sieben Justizbehörden haben sich bis Ende des Berichtsjahrs gemeldet:

  • Staatsanwaltschaft und Gerichte Genf 
  • Staatsanwaltschaft und Gerichte Basel-Stadt 
  • Staatsanwaltschaft und Gerichte Freiburg 
  • Staatsanwaltschaft und Gerichte Basel-Landschaft 
  • Staatsanwaltschaft und Gerichte Waadt 
  • Staatsanwaltschaft und Zwangsmassnahmengericht Thurgau 
  • Verwaltungsgericht Zürich 
  • Zusätzlich werden Anwältinnen und Anwälte als Prozesspartei in den pilotierten Verfahren einbezogen.
 

In Konsultation mit ihnen werden die Geschäftsfälle diskutiert, welche sie pilotieren wollen, und falls notwendig die Prozesse überarbeitet oder notwendige Anpassungen am IT-System gemacht. 

Zudem werden sie unterstützt bei ihren Gesuchen ans Bundesamt für Justiz, damit sie den Pilotbetrieb starten dürfen. Ziel der Pilotphase ist es, mit der Grundversion der Plattform im rechtsgültigen Praxisbetrieb Erfahrungen zu sammeln. Diese Erfahrungen fliessen dann wiederum in die Weiterentwicklung des Systems ein. 

Darüber hinaus werden wichtige Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Onboarding von Justizbehörden gewonnen, darunter beispielsweise die Anforderungen an Schulung und Unterstützung. Dieses Wissen fliesst wiederum in die Planung des Rollouts der Plattform bei allen Justizbehörden in der Schweiz ab 2025 ein. 

Das Projektteam Plattform hat zudem eine API-Anbindung zu den Backend-Systemen der Justizbehörden entwickelt. Im Gegensatz zu der Web-Oberfläche können Daten, die via Schnittstelle transportiert werden, direkt mit einem Backendsystem, z. B. einem Fallführungssystem, verknüpft werden. Diese Schnittstelle ermöglicht später einen durchgehend digitalen Prozess zwischen den Teilnehmenden der Plattform, basierend auf gegenseitig akzeptierten Austauschstandards. 

Mit dem Start in die Pilotphase muss auch die Betriebsorganisation bereit sein. Die Plattform muss nicht nur fehlerfrei laufen, sondern auch die Prozesse für den Betrieb, den Support sowie die notwendigen Verbesserungen müssen definiert, abgebildet und miteinander verbunden werden. Der grösste Teil dieser Prozesslandkarte wurde im Berichtsjahr entwickelt. Für den reibungslosen Betrieb wurde eine Betriebsorganisation aufgesetzt, und neue Stellen und Pflichtenhefte wurden geschaffen, damit insbesondere der Kontakt zu den Nutzerinnen und Nutzern reibungslos läuft und ihre Anliegen schnell bearbeitet werden können.

Nächste Schritte 

Im ersten Quartal 2024 wird die Plattform unzähligen Tests unterzogen. Nicht nur die Software, sondern auch die Infrastruktur, die Prozesse und die Sicherheitsparameter werden intensiv getestet und wo nötig korrigiert, damit ab dem zweiten Quartal der Pilotbetrieb sicher und störungsfrei beginnen kann.

Patrick Münch, Projektleiter Plattform «Justitita.Swiss»

Weiterführende Informationen

Videos der Grundtransaktionen über die Plattform «Justitia.Swiss»

 
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Grundtransaktionen Plattform «Justitia.Swiss»
Werkstatteinblick in die Entwicklung der Plattform "Justitia.Swiss": Eine Justizbehörde empfängt eine Eingabe durch eine Anwältin/einen Anwalt.
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Grundtransaktionen Plattform «Justitia.Swiss»
Werkstatteinblick in die Entwicklung der Plattform "Justitia.Swiss": Anlegen einer neuen eAkte durch eine Justizbehörde sowie Zustellung an eine Anwältin/einen Anwalt.
28.11.2023
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Grundtransaktionen Plattform «Justitia.Swiss»
Werkstatteinblick in die Entwicklung der Plattform «Justitia.Swiss»: Eine Anwältin/ ein Anwalt erhält einen Transfer von einer Justizbehörde.
19.09.2023
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Grundtransaktionen Plattform «Justitia. Swiss»
Werkstatteinblick in die Entwicklung der Plattform «Justitia.Swiss»: Eingabe durch eine Anwältin/ einen Anwalt an eine Justizbehörde.
19.09.2023