eJustizakte-Applikation (JAA)
Akten zu Justizverfahren werden künftig digital geführt, und die elektronische Akte wird die führende Akte in den Justizbehörden sein. Deshalb braucht es ein System zum effizienten und benutzerfreundlichen Arbeiten mit der eAkte. Dies umfasst das revisionssichere Verwalten der Akten, die Aufgabenverwaltung und -zuweisung bzw. ein Werkzeug für das Arbeiten mit PDF-Dokumenten und Aktenstücken. Diese technische Lösung, die eJustizakte-Applikation (JAA), wird die bestehenden Fachapplikationen (JURIS, Tribuna, Individualentwicklungen), welche Informationen zur Verfahrenskontrolle oder Daten zu den Verfahrensbeteiligten enthalten, nicht ersetzen, sondern ergänzen. Justitia 4.0 hat den Auftrag, interessierten Justizbehörden eine JAA zur Verfügung zu stellen.
Der Projekt- und der Steuerungsausschuss haben im Berichtsjahr entschieden, die österreichische Lösung einer Justizakte-Applikation zu übernehmen und keine WTO-Beschaffung am Markt durchzuführen. Grundlage für den Entscheid war der Vergleich verschiedener Software-Lösungen zur Erfüllung der Anforderungen der Schweizer Justiz sowie einer Risikobetrachtung. Dabei hat die österreichische Lösung sowohl bei der Erfüllung der Anforderungen wie auch bei der Risikobetrachtung am besten abgeschnitten. Zur Risikominimierung hat auch die Machbarkeitsstudie beigetragen, welche 2022 mit den Kantonen Aargau, Bern und Genf durchgeführt wurde und deren Resultate im Rahmen einer Abschlussveranstaltung im März 2023 präsentiert wurden. Die Studie hatte gezeigt, dass:
- die österreichische Lösung mit den bestehenden Fachapplikationen (JURIS, Tribuna, Eigenentwicklung Genf) integrierbar ist,
- die Lösung um weitere Sprachen ergänzt werden kann,
- die grosse Mehrheit der Fachtesterinnen und Fachtester die Benutzerfreundlichkeit der Lösung als gut bis sehr gut beurteilen,
- der Quellcode der Lösung für gut befunden wird (Assessment der Università della Svizzera Italiana (USI)).
Für die Übernahme des Codes, die Anpassungen an die Bedürfnisse der Schweizer Justiz und die Weiterentwicklung der JAA wird ein eigenes Entwicklungsteam aufgebaut. Das österreichische Bundesministerium für Justiz hat zugesichert, den Know-how-Transfer eng zu begleiten und das Schweizer Team in der Anfangsphase mit personellen Ressourcen zu unterstützen. Gemeinsam soll die JAA weiterentwickelt werden. Um dieses Vorgehen vertraglich abzusichern, haben das Bundesgericht in Lausanne sowie das österreichische Bundesministerium für Justiz eine Vereinbarung unterzeichnet.
Das Projektteam JAA konnte somit die Arbeiten zur Vorbereitung der Pilotierung mit den Kantonen Aargau, Bern und Genf aufnehmen. Dazu wurden verschiedene Arbeitsgruppen mit allen relevanten Partnern gebildet.
Ende Jahr erhielten die Justizbehörden zudem eine Umfrage, in welcher sie sich unverbindlich dazu äussern konnten, ob sie die vom Projekt Justitia 4.0 zur Verfügung gestellte JAA übernehmen möchten. Die Resultate werden Anfang 2024 vorliegen und helfen dem Projekt, die Kosten pro Arbeitsplatz und für den Betrieb der JAA genauer zu beziffern und die Planung des Rollouts vorzubereiten.
Nächste Schritte
Das Entwicklungsteam JAA wird aufgebaut, dazu hat das Projekt Justitia 4.0 verschiedene neue Stellen ausgeschrieben. Der Code der österreichischen Lösung wird an die Bedürfnisse der Schweizer Justiz angepasst. Die Pilotierung der JAA wird mit den Kantonen Aargau, Bern und Genf vorbereitet, damit diese im Jahr 2025 gestartet werden kann.